Elternbeirat

Zur Elterngruppe gehören alle Mitglieder, die mindestens ein Kind haben. Die Elterngruppe führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und der Elterngruppenordnung selbständig. Sie entscheidet über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in eigener Zuständigkeit. Sie wird geleitet durch einen Elternausschuss. Der Elternausschuss besteht aus 5 Personen und wird in einer Elternvollversammlung, die aus den Mitgliedern der Elterngruppe besteht, gewählt, wobei mindestens zwei Mitglieder männlich und mindestens zwei weiblich sein müssen. Der Elternausschuss ist Ansprechpartner für die Organe der Gemeinde in Angelegenheiten, der Kinder-, Bildungs- und Elternarbeit.