Erklärung der Gemeinde zum Rückzug vom Runden Tisch

Die Ditib Türkisch-Islamische Gemeinde lässt ihre Mitarbeit am Runden Tisch bis auf Weiteres ruhen.

Der Runde Tisch wurde von uns als Möglichkeit verstanden, die türkisch-islamische Religionspraxis und die Organisationsstruktur unserer Religionsgemeinschaft zu erklären und die dagegen bestehenden Bedenken und Ängste abzubauen.

Im Gegensatz dazu wurde von anderen Teilnehmern der Runde Tisch dazu genutzt, die uns aus Art. 4 GG und Art. 140 GG gewährten Grundrechte zur Disposition zu stellen.

Die an uns gestellten Forderungen, uns vom Ditib-Bundesverband zu trennen, Predigten nur auf Deutsch abzuhalten und nur Imame aus Deutschland anzustellen, offenbaren eine grundlegende Unkenntnis einerseits der islamischen Religionsausübung, anderseits des deutschen Religionsverfassungsrechts. Hier wird für ein Zwei-Klassen-Grundgesetz plädiert. Eines, weniger achtenswert, für Muslime und ein „echtes Grundgesetz“ für alle anderen.

Alle unsere Versuche, die geltende Rechtslage durch Vorlage von Rechtsgutachten und Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Grundlage der Diskussion zu machen, wurden abgeblockt. Ein Vorurteil mangels Informationen mag entschuldbar sein, angesichts deren Zugänglichkeit ist es unverantwortlich.

Wer zudem den verfassungsrechtlich erlaubten Auslandsbezug der Ditib hinsichtlich der Organisationsstruktur zum Anlass von Misstrauen gegenüber den örtlichen Gemeindemitgliedern nimmt, wird von vornherein ihren Aussagen nicht glauben.

Zu einem aufrichtigen Meinungsstreit auf Augenhöhe gehört es, den Diskussionsteilnehmer als selbstbestimmten, mündigen Akteur anzuerkennen. Der Rückgriff auf Vorurteile der Fremdsteuerung und der Verstellung – die großen „Erzählungen“ der muslimfeindlichen Szene, die mittlerweile auch bis in die demokratischen Parteien vorgedrungen sind – sind kein legitimes Mittel der Auseinandersetzung, wenn die Sachargumente ausgehen.

Zurzeit scheint uns eine auf Recht und Gesetz basierende vertrauensvolle, verbindliche Zusammenarbeit am Runden Tisch nicht gewährleistet. Wir unterbrechen deshalb unsere Mitarbeit, bis sichergestellt ist, dass alle Teilnehmer sich nicht nur verbal zum Grundgesetz bekennen, sondern sich über das Religionsverfassungsrecht so hinreichend informiert haben, dass sie die uns durch die Verfassung garantierten Rechte anerkennen.

Wir würden es außerdem begrüßen, wenn dann der Runde Tisch von einem professionellen Mediator mit entsprechender Erfahrung geleitet werden könnte.

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